Zum Inhalt springen
HELVANTA
Rechtliches

Mitgliedschaftsbedingungen

Das Wichtigste in Kürze

Die Mitgliedschaft ist kostenlos und jederzeit kündbar. Persönliche Arbeit bezahlen Sie mit HELVANTA-Zeit – wir nennen Ihnen den Zeitbedarf vorher und beginnen erst nach Ihrer Freigabe. Sie entscheiden; HELVANTA verwaltet kein Geld.

1. Geltung

Diese Bedingungen regeln die Mitgliedschaft bei HELVANTA (Rechtsträger gemäss Impressum) und die Nutzung des HELVANTA Private Office. Für einzelne Leistungen können zusätzliche Bedingungen gelten, auf die wir vorher hinweisen. Verträge, die Sie mit Partnern abschliessen (z. B. Versicherer, Vermögensverwalter, Fachpersonen), richten sich nach deren Bedingungen.

2. Mitgliedschaft

Mitglied werden kann jede urteilsfähige, volljährige Person. Die Mitgliedschaft entsteht mit der Registrierung und der Bestätigung Ihres Kontos. Pro Person gibt es ein Konto; Ihre Zugangsdaten sind persönlich.

Die Mitgliedschaft ist kostenlos. Kosten entstehen nur, wenn Sie HELVANTA-Zeit kaufen.

3. Was die Mitgliedschaft umfasst

  • das Private Office mit Rechnern, Checklisten, Vorlagen und Wissen;
  • den Zugang zum SavyX-Dokumentenportal (M-Files) für Ihre Unterlagen;
  • Erinnerungen im Jahreszyklus (z. B. Steuern, Grundversicherung, Vorsorge vor Jahresende);
  • kurze Orientierung per WhatsApp, E-Mail oder Telefon – zum Beispiel, wo etwas zu melden ist oder welche Leistung passt;
  • Zugang zum HELVANTA-Netzwerk mit Fachpersonen und Angeboten.

Diese Leistungen verbrauchen keine HELVANTA-Zeit. Wir entwickeln das Private Office laufend weiter; ein Anspruch auf bestimmte Funktionen besteht nicht.

4. Persönliche Leistungen mit HELVANTA-Zeit

Für individuelle Arbeit setzen Sie HELVANTA-Zeit ein: für Checks, Korrespondenz und Koordination durch HELVANTA sowie für Beratung, Planungen, Vergleiche und Steuererklärungen durch die SavyX GmbH. Der Ablauf ist immer gleich:

  • Anfrage: per Auftragsformular im Private Office, WhatsApp, Telefon oder im Gespräch.
  • Einschätzung: HELVANTA bzw. SavyX nennt Umfang und voraussichtliche Minuten. Die Minuten im Leistungskatalog sind Richtwerte, keine Festpreise.
  • Freigabe: Erst mit Ihrer Freigabe entsteht der Auftrag.
  • Abrechnung: Abgezogen werden nur die tatsächlich benötigten Minuten. Jeder zusätzliche Zeitbedarf braucht vorab Ihre neue Freigabe.

Ein Auftrag setzt genügend Zeitguthaben voraus; ein negatives Zeitkonto gibt es nicht. HELVANTA arbeitet sorgfältig nach bestem Wissen, schuldet aber keinen bestimmten Erfolg (Auftrag nach Art. 394 ff. OR). Sie können einen Auftrag jederzeit beenden; bereits geleistete Minuten bleiben verbraucht.

5. HELVANTA-Zeit und Zeitkonto

  • Preis: Massgebend ist der beim Kauf angezeigte Preis, derzeit CHF 2.50 pro Minute. Mindestkauf 30 Minuten (CHF 75).
  • Gutschrift: Erhält die SavyX GmbH oder HELVANTA für eine Lösung eines Partners eine Vergütung (z. B. Courtage oder Provision), schreiben wir Ihnen mindestens 50 % davon als HELVANTA-Zeit gut, sobald die Vergütung eingegangen ist. Muss die Vergütung zurückbezahlt werden (z. B. bei Rücktritt vom Vertrag), wird die entsprechende Gutschrift zurückgebucht, soweit sie noch nicht verwendet wurde.
  • Verschenken: Sie können Minuten jederzeit an andere Personen verschenken. Die beschenkte Person braucht dafür eine (kostenlose) Mitgliedschaft, damit die Minuten auf ihr Zeitkonto gebucht werden können.
  • Ein Konto: Gekaufte, geschenkte und gutgeschriebene Minuten liegen auf demselben Zeitkonto und können gleich eingesetzt werden. Jede Buchung ist im Zeitkonto sichtbar.
  • Kein Verfall: HELVANTA-Zeit verfällt nie – auch nicht nach dem Ende der Mitgliedschaft. Ihr Guthaben bleibt bestehen; Sie können es nutzen, sobald Sie wieder Mitglied sind, oder verschenken.
  • Keine Auszahlung: HELVANTA-Zeit wird nicht in Geld ausbezahlt und nicht zurückerstattet.

Bitte melden Sie Einwände gegen eine Buchung innert 30 Tagen; danach gilt sie als genehmigt.

6. Partner, Vermittlung und Transparenz

Rollen: HELVANTA erstellt Checks und übernimmt Organisation und Koordination. Ein Check zeigt Ihre Lage und den Handlungsbedarf; er enthält keine Empfehlung zu Finanzinstrumenten, Versicherungen, Hypotheken oder Anbietern. Beratung, Planung, Vergleiche, Steuererklärungen und Vermittlung erbringt die SavyX GmbH oder ein anderer Partner; diese Leistungen bezahlen Sie ebenfalls mit HELVANTA-Zeit.

HELVANTA und die SavyX GmbH haben zum Teil dieselben Fachpersonen. Sie sind nie verpflichtet, SavyX oder einen bestimmten Partner zu wählen; Sie können die Umsetzung auch mit einer eigenen Fachperson machen. Der Vertrag über eine Fachleistung kommt zwischen Ihnen und dem Partner zustande; der Partner ist für seine Leistung verantwortlich, HELVANTA für den Check und die Koordination.

  • Finanzdienstleistungen (Anlage-, Vorsorge- und Versicherungsberatung) erbringt die SavyX GmbH, Hauptstrasse 2, 8872 Weesen. Die Kundenberater sind im Beraterregister (RegFix) eingetragen; Ombudsstelle: Verein Ombudsstelle Finanzdienstleister (OFD). Vor einer Beratung erhalten Sie die Informationen nach Art. 8 FIDLEG.
  • Vermögensverwaltung erfolgt durch Everon gemäss deren Vertrag und Bedingungen.
  • Steuererklärungen, Budget- und Finanzplanung erstellt die SavyX GmbH.
  • Versicherungen: HELVANTA berät und vermittelt selbst keine Versicherungen. Versicherungsberatung und -vermittlung erbringt die SavyX GmbH – Patrick Hollenstein ist als ungebundener Versicherungsvermittler im Register der FINMA eingetragen (F01328361). Daneben bestehen Vereinbarungen zur Kontaktvermittlung (Lead) mit Versicherungsgesellschaften; in diesem Fall berät und schliesst die Gesellschaft selbst ab. Vor einer Beratung oder einem Abschluss informiert Sie die beratende Stelle über sich und allfällige Entschädigungen (Art. 45 VAG).

Vergütungen, die HELVANTA oder ein Partner für eine Lösung erhält, legen wir Ihnen vor Ihrem Entscheid offen.

7. Was HELVANTA nicht tut

  • HELVANTA verwaltet kein Geld und führt keine Zahlungen, Überweisungen oder Börsenaufträge für Sie aus.
  • HELVANTA erteilt keine Rechtsberatung und ersetzt keine Anwältin, keinen Notar und keine Ärztin.
  • HELVANTA entscheidet nicht für Sie und empfiehlt keine Finanzinstrumente, Versicherungen, Hypotheken oder Anbieter.

8. Ihre Mitwirkung

Bitte geben Sie uns vollständige und aktuelle Angaben und Unterlagen, informieren Sie uns über wichtige Veränderungen und Fristen und schützen Sie Ihre Zugangsdaten. Unterlagen laden Sie ins SavyX-Dokumentenportal (M-Files); über WhatsApp und E-Mail senden Sie bitte keine Kontonummern, Passwörter oder Gesundheitsdaten.

9. Kommunikation und digitale Werkzeuge

Wir kommunizieren vor allem über WhatsApp, E-Mail und das Private Office. Erinnerungen per WhatsApp erhalten Sie nur mit Ihrer Einwilligung; Sie können sie jederzeit widerrufen. Unverschlüsselte Kanäle wie E-Mail können von Dritten eingesehen werden.

HELVANTA nutzt digitale und KI-gestützte Werkzeuge, zum Beispiel um Dokumente auszulesen. Ergebnisse werden von HELVANTA geprüft, bevor sie Grundlage eines Checks werden; es gibt keine automatisierten Entscheide über Sie.

10. Vollmachten

Soll HELVANTA für Sie Auskünfte einholen oder Anliegen erledigen, braucht es Ihre schriftliche Vollmacht. Sie bestimmen Umfang und Dauer und können sie jederzeit widerrufen.

11. Datenschutz

Wie wir Ihre Personendaten bearbeiten, steht in der Datenschutzerklärung.

12. Haftung

HELVANTA haftet nur für Schäden, die sie absichtlich oder grobfahrlässig verursacht. Jede weitere Haftung, insbesondere für leichte und mittlere Fahrlässigkeit, ist ausgeschlossen. Für kostenlose Werkzeuge, Rechner und Vorlagen sowie für Leistungen und Produkte von Partnern übernimmt HELVANTA keine Haftung; Rechner liefern Schätzungen auf Basis Ihrer Eingaben.

13. Dauer und Kündigung

Die Mitgliedschaft gilt unbefristet. Sie können sie jederzeit ohne Frist kündigen – per E-Mail, WhatsApp oder im Private Office. HELVANTA kann mit einer Frist von 30 Tagen kündigen, aus wichtigem Grund (z. B. Missbrauch) sofort. Laufende Aufträge werden abgeschlossen oder einvernehmlich beendet. Ihr Zeitguthaben bleibt bestehen (Ziffer 5).

14. Änderungen

Wir können diese Bedingungen anpassen. Änderungen teilen wir Ihnen mindestens 30 Tage vorher per E-Mail oder im Private Office mit. Sind Sie nicht einverstanden, können Sie die Mitgliedschaft kündigen; sonst gelten die neuen Bedingungen ab Inkrafttreten.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von HELVANTA; zwingende Gerichtsstände, insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten an ihrem Wohnsitz (Art. 32 ZPO), bleiben vorbehalten.

Version 2026-10-05 · Stand 2. Oktober 2026